Unser Klientel


sind erwachsene Menschen mit wesentlichen geistigen und geistigen oder seelischen und wesentlichen seelischen und seelischen und mehrfachen Behinderungen.

Die Gewährung der ambulanten Leistungen der Eingliederungshilfe erfolgt nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch §§ 53, 54 SGB XII.
Die Zuständigkeit obliegt dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe des Landes Sachsen-Anhalt.